Melden Sie Ihre Haushaltshilfe jetzt bei der ZAS an und wir erledigen künftig reibungslos und gesetzeskonform sämtliche Formalitäten für Sie.
So sparen Sie Zeit und Nerven.
Ausländische Haushaltshilfen brauchen in der Schweiz eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Diese holen wir auf Wunsch gerne für Sie ein.
Ein rechtlich korrekter Arbeitsvertrag ist die Grundlage für ein gutes Arbeitsverhältnis. Wir unterstützen Sie gerne bei der Formulierung des Vertrags. Ebenso bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses.
Haushaltshilfen müssen bei den kantonalen Behörden angemeldet und Sozialversicherungsbeiträge bei der kantonalen Ausgleichskasse abgerechnet werden. Ausländische Arbeitnehmende unterliegen gegebenenfalls der Quellensteuer. Ab einem Jahreslohn von 22’050.00 CHF ist die Anmeldung bei einer Pensionskasse für die berufliche Vorsorge obligatorisch. Tönt kompliziert? Kein Problem, wir übernehmen das für Sie!
Arbeitnehmende müssen gegen Unfall an der Arbeit versichert werden. Diese Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) wird vom Arbeitgeber gezahlt. Beiträge an die Nichtberufs-Unfallversicherung (NBU) sind erst ab einer Arbeitszeit von 8 Std. pro Woche obligatorisch und werden je hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Die Versicherungen decken 80% der Lohnkosten ab dem 3. Tag nach einem Unfall. Profitieren Sie von unseren günstigen Konditionen bei namhaften Versicherern!
Die Krankentaggeld-Versicherung ist optional. Sie übernimmt Ihre Pflicht der Lohnfortzahlung zu 80% bei Krankheit Ihrer Haushaltshilfe ab einer Wartefrist von 30 Tagen.
Gerne beraten wir Sie im Bedarfsfall.
Bitte melden Sie sich bei Eintritt eines Unfalls/Krankheit Ihres Arbeitnehmers umgehend bei uns. Wir werden die Umstände des Schadens mit dem Leistungserbringer klären und Ihnen die notwendigen Formulare zur Schadensmeldung senden.
Auf Wunsch können wir die Lohnzahlungen an Ihre Arbeitnehmenden übernehmen, inkl. monatlichem Versand des Lohnblatts.
Im Januar des Folgejahres deklarieren wir bei allen involvierten Behörden und Versicherern den abgerechneten Bruttojahreslohn. Dann werden alle ausstehenden Rechnungen für Sozialbeiträge, Quellensteuer, Beiträge an die Pensionskasse und die Versicherungsprämien beglichen.
Sie erhalten zu Jahresbeginn eine komplette Übersicht über die Leistungen des Vorjahres: den detaillierten Lohnauszug über alle Monate, den Lohnausweis sowie den Kontoauszug aller Beiträge inkl. Saldo (Guthaben oder zu zahlen). Auf Wunsch können Sie diese Übersicht auch halb- oder vierteljährlich erhalten.
Ihre Arbeitnehmenden benötigen für die Steuererklärung einen Lohnausweis. Diesen erstellt die ZAS Anfang des Folgejahres automatisch und schickt ihn Ihnen zu.
Bei Fragen steht Ihnen eine festangestellte Mitarbeiterin von ZAS gerne unter 061 261 66 66 telefonisch zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Anliegen.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen: